gesetzliche Bestimmungen

Feuerwerksklassen und gesetzliche Bestimmungen
 
 
Welche Artikel-Klassen gibt es und wer darf welche Artikel erwerben?
Grundsätzlich spricht man in Deutschland von vier Feuerwerksklassen:

Klasse I (Kat.I) - Jugendfeuerwerk
Diese Artikel sind ganzjährig frei verkäuflich unter 18 Jahren, wobei die Abgabe an Personen unter 12 Jahren verboten ist. Zu den Artikeln der Klasse I zählen zum Beispiel Knallteufel, Wunderkerzen, Knallerbsen etc.

Klasse II (Kat.II) - Silvesterfeuerwerk
Diese Artikel sind zu den gesetzlich zugelassenen Verkaufszeiten ab 18 Jahren frei zu erwerben. Ausserhalb der gesetzlich zugelassenen Verkaufszeiten dürfen diese Artikel nur gegen Vorlage einer behördlichen Sondergenehmigung abgegeben werden. Zu jener Artikelkategorie zählen zum Beispiel Feuerwerksraketen, Böller, Knallfrösche, Light & Fun - Batteriefeuerwerksartikel, CBP - Complete Battery Power, etc.

Klasse IV (Kat.IV) - Großfeuerwerksartikel
Diese Artikel dürfen ausschließlich gegen Vorlage einer Genehmigung nach § 7 des Sprengstoffgesetzes (Pyrotechnikerbescheinigung) erworben, transportiert, gelagert und / oder benutzt werden . Hierzu zählen unter anderem Großfeuerwerksraketen, Feuerwerksbomben, großkalibrige Römische Lichter etc.

Klasse T - Technisches Feuerwerk
Diese Klasse ist unterteilt in die Unterklassen T1 und T2.
T1-Artikel dürfen von Personen ab 18 Jahren unter Vorlage einer Sondergenehmigung zum Abbrennen von Artikeln der Klasse T1 ganzjährig erworben werden. Hierzu zählen zum Beispiel Eisfontänen, Gartenwunderkerzen, Feuertöpfe etc.
T2 - diese Artikel dürfen von Personen ab 18 Jahren - ausschließlich gegen Vorlage einer Genehmigung nach § 7 des Sprengstoffgesetzes (Pyrotechnikerbescheinigung) - erworben werden. Hierzu gehören unter anderem große Feuertöpfe, Bühnenfunkenblitze etc.
Nähere Informationen hierzu auch in unserem aktuellen Katalog oder im Bereich "gesetzliche Bestimmungen" .